Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten mit staatlicher Förderung wird von Montag – Donnerstag bis 14 oder 16 Uhr angeboten.

Als zusätzliches kostenpflichtiges Angebot wird von Freitag bis 14 Uhr angeboten.

Es müssen mindestens 2 Tage pro Woche entweder bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr gebucht werden.